Gefangenschaft

Einige Kameraden äußerten den Wunsch, die Anschriften der in Gefangenschaft befindlichen Kameraden im Rundbrief zu veröffentlichen. Hier zu ist zu bemerken: Briefe oder Karten dürfen an die gefangenen Kameraden nicht geschickt werden. Eine Mitteilung ist an diese Kameraden nur möglich auf einer Karte, die von den Gefangenen in die Bundesrepublik mit ihrer Anschrift geschickt wird. Pakete dürfen dagegen geschickt werden. Die Anschrift der einzelnen in Gefangenschaft befindlichen Kameraden kann jederzeit bei uns erfragt werden.

(Quelle: Vereinigung Angehöriger der ehemaligen 122. (Greif) Inf.-Division, Nr. 8, Juli 1955)