Urteile im Krieg

Der beiliegende Brief des Karl Wagner aus Dittenheim wurde Erhebungen zugeführt. Die Vorgänge, die zur Hinrichtung des Feldwebels Fürstenau und 4 weiterer, dem Namen nach nicht unbekannter Soldaten führten, konnten erschöpfend aufgeklärt werden. Es steht fest, daß die 5 Soldaten, die dem Regiment 409 angehörten, nach ordnungsgemäß durchgeführtem gerichtlichem Verfahren wegen Feigheit vor dem Feind zum Tode verurteilt und, nach Bestätigung des Urteils durch den zuständigen Gerichtsherrn, hingerichtet worden sind. Der ehemalige Generalfeldmarschall Schörner hat das Verfahren in keiner Weise rechtswidrig beeinflusst. Falls Ihnen jedoch Mitteilung über weitere aufgetretene Verdachtsgründe gegen Schörner zugehen sollte, bin ich für die Übersendung dieser Nachrichten zur Auswertung dankbar.”

(Quelle: Vereinigung Angehöriger der ehemaligen 122. (Greif) Inf.-Division, Nr. 8, Juli 1955)